Brand­schutz­vor­schrif­ten

Dieses Brandschutzmerkblatt enthält Brandschutzmassnahmen in Lagern für Munition. Sie betreffen Munition für Jagd- und Sportwaffen sowie Industriemunition. Das Bundesamt für Polizei fedpol hat dieses Brandschutzmerkblatt bezüglich der Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen der Sprengstoffgesetzgebung sowie der Waffengesetzgebung geprüft. Die Gruppe Verteidigung des VBS hat dieses Brandschutzmerkblatt bezüglich der Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen der Armee an die Lagerung von Ordonnanzmunition, die im Rahmen des Schiesswesens ausser Dienst verwendet wird, geprüft.
Das Brandschutzmerkblatt gilt ab 1. Februar 2022, es wurde durch die Technische Kommission VKF am 8. Dezember 2021 genehmigt.

2007-15 Munitionslager