Die Entwicklung der Asylgesuche in der Schweiz im aktuellen und im nächsten Jahr hängt vor allem mit dem weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie zusammen. Die Unterbringungskapazitäten der Kantone können wegen der Umsetzung der Empfehlungen des BAG betreffend COVID-19 (Mindestabstand) weiterhin nur zu rund 50–60% genutzt werden. Es zeichnet sich daher auf unabsehbare Zeit keine Entschärfung der Wohnsituation der Asylsuchenden ab. Um weiterhin die temporäre Unterbringung einer aussergewöhnlich hohen Zahl von Asylsuchenden zu gewährleisten, beschliesst das IOTH an der Hauptversammlung, die Verlängerung der folgenden Abweichungen von den derzeit gültigen Brandschutzvorschriften 2015(Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien 10-15 bis 28-15 Stand am 1. Januar 2019 sowie Brandschutzerläuterung 109-15 „Zivil genutzte Schutzbauten“ vom 6. November 2015) um zwei Jahre (bis Ende 2023).